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Hock Gruppe beantragt Insolvenz: PLUTA-Sanierungsexperten zu Verwaltern bestellt

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Die Hock Gruppe hat für acht Gesellschaften Insolvenzanträge gestellt. Das Zulieferunternehmen für die Automobil- und Elektroindustrie beschäftigt rund 900 Mitarbeiter an fünf Standorten in Deutschland und einem Standort in Rumänien.

Das Amtsgericht Stuttgart hat mit Beschluss vom 3. Mai 2016 den Sanierungsexperten Michael Pluta von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Hock Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Stuttgart bestellt. Für weitere Gesellschaften der Hock Gruppe bestellten Amtsgerichte die PLUTA-Experten Stephan Ammann, Dr. Stephan Thiemann und Florian Schiller sowie den Experten Jan Plathner von Brinkmann & Partner als vorläufige Insolvenzverwalter. Grund für die Insolvenz sind Liquiditätsschwierigkeiten.

Zukunftsperspektive ermöglichen

Die Insolvenzverwalter haben sich bereits einen ersten Überblick über die Lage verschafft. Der Geschäftsbetrieb wird an allen Standorten fortgeführt. Das Unternehmen führt sämtliche Aufträge weiter aus.

Alle Mitarbeiter wurden heute auf Betriebsversammlungen an den Standorten über die Situation informiert. Die Insolvenzgeldvorfinanzierung wurde in die Wege geleitet. Damit sind die Gehälter der Beschäftigten über das sogenannte Insolvenzgeld gesichert. Die vorläufigen Insolvenzverwalter werden in den nächsten Wochen die Sanierungsmöglichkeiten prüfen. Ziel ist es, dem Automobilzulieferer eine Zukunftsperspektive zu ermöglichen.

Neben der Hock Holding GmbH & Co. KG meldeten folgende Gesellschaften Insolvenz an: die Hock GmbH in Schönwald, die Hock Sachsen GmbH und Werkzeugbau Weigel GmbH in Grünhain-Beierfeld, die b.s.u. biebertaler stanz- und umformtechnik GmbH in Biebertal, die Dressel + Höfner GmbH & Co. KG in Neustadt sowie zwei Verwaltungsgesellschaften.

Die international agierende Unternehmensgruppe Hock ist seit über 65 Jahren als Zulieferer für den Automobilbau und die Elektroindustrie tätig. Die Gruppe beschäftigt insgesamt rund 900 Mitarbeiter und fertigt insbesondere Teile aus Blech, Kunststoff und Metallpulverspritzguss für namhafte Kunden. Das Unternehmen hat zudem eine Gesellschaft in Rumänien, die nicht von der Insolvenz betroffen ist. In der Branche ist das Unternehmen bekannt für seine hohe Qualität und das Know-how der Mitarbeiter.


Rechtsanwalt Zistler ist Insolvenzverwalter der Grundstücksgemeinschaft Ritter & Kyburz

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Das Amtsgericht Kempten hat mit Beschluss vom 3. Mai das Insolvenzverfahren über die Grundstücksgemeinschaft Bahnhofstraße/August-Fischer-Platz Ritter & Kyburz GbR eröffnet. Zum Insolvenzverwalter hat das Gericht den Sanierungsexperten Florian Zistler von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH bestellt. Die Insolvenz der Ritter & Kyburz GbR steht im Zusammenhang mit dem Bauvorhaben eines Geschäftshauses am August-Fischer-Platz in Kempten.

„Ziel des Insolvenzverfahrens ist gemäß § 1 InsO die gemeinschaftliche Befriedigung der Gläubiger. Im Rahmen der Insolvenzverwaltung ist es daher unser Ziel, Einvernehmen zwischen den involvierten Parteien zu erlangen, um eine den Umständen entsprechende bestmögliche Lösung zu erreichen. Wir streben insbesondere eine gemeinsame Verwertungslösung des Objekts an“, sagt PLUTA-Anwalt Zistler.

In der Region ist das Bauvorhaben als das „große Loch“ bekannt, da die Investoren das Projekt zunächst nach dem Aushub der Grube und dem Bau von Teilen einer Tiefgarage in Stillstand geraten ist. Die Tiefgarage wurde zwischenzeitlich im Rahmen des Zwangsverwaltungsverfahrens fertiggestellt.

 

PLUTA bezieht neuen Standort in Mailand

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Die PLUTA Rechtsanwaltsgesellschaft mbH (Studio Legale) hat ihren neuen Standort in Mailand bezogen. Die Niederlassung befindet sich ab sofort in der Via G.C. Merlo 1 in der Innenstadt der italienischen Finanzmetropole. Neben der Adresse ändern sich auch die Telefon- und Faxnummern.

Bereits seit 2001 unterstützen die Experten der Niederlassung Mailand ihre Kunden in den Bereichen Sanierung und Restrukturierung, Insolvenzverwaltung sowie Rechtsberatung. „Viele nationale und internationale Unternehmen haben ihren Sitz in Mailand. Die neuen Räumlichkeiten bieten uns den idealen Ausgangspunkt, um unseren erfolgreichen Kurs fortzusetzen“, sagt Niederlassungsleiter Prof. Alessandro P. Scarso. Im Jahr 2015 zeichnete das Fachmagazin Lawyer Monthly PLUTA als Restrukturierungsgesellschaft des Jahres in Italien aus.

Hersteller von Schlafraummöbeln Nolte-Möbel GmbH & Co. KG aus Delbrück beantragt Sanierungsverfahren in Eigenverwaltung

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Die Nolte-Möbel GmbH & Co. KG hat am 10. Mai 2016 beim Amtsgericht Paderborn Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung gestellt. Dieses Eigenverwaltungsverfahren hat das Ziel die bestehende Chance auf eine nachhaltige Sanierung des Unternehmens zu nutzen. Dabei bleibt die Unternehmensspitze unverändert im Amt und ist voll handlungsfähig. Es gibt keinen Insolvenzverwalter, sondern lediglich einen Sachwalter, der das Verfahren begleitet und überwacht. Bei der Nolte-Möbel GmbH & Co. KG bestellte das Amtsgericht Paderborn Rechtsanwalt Stefan Meyer von PLUTA Rechtsanwälte zum vorläufigen Sachwalter.

Die Nolte-Möbel GmbH & Co. KG wird in diesem Eigenverwaltungsverfahren den bereits eingeschlagenen Restrukturierungskurs fortsetzen. „Wir werden die kommenden Wochen nutzen, um auf Basis der bereits durchgeführten Maßnahmen den Sanierungsplan zu konkretisieren“, erläutert Geschäftsführer Werner Farke. „Die Fokussierung auf System- und Komfortmöbel für Schlafräume wird dabei ein wichtiges Element sein.“

Zusätzlich wird Rechtsanwalt Andreas Elsäßer von Schultze & Braun als Chief Restructuring Officer die Geschäftsleitung unterstützen. Der erfahrene Sanierungsfachmann begleitet die Nolte-Möbel GmbH & Co. KG durch das gesamte Verfahren. „Nolte-Möbel ist ein innovatives Unternehmen mit Perspektive, dessen Produkte stimmen und dessen Auftragsbücher gut gefüllt sind“, erklärt Elsäßer. „Die Produktion und die Auslieferung an Kunden laufen ungehindert weiter. Wir werden die notwendigen Gespräche mit Lieferanten und Kunden unverzüglich aufnehmen, um gemeinsam mit ihnen und dem vorläufigen Sachwalter das Unternehmen wieder auf eine belastbare Basis zu stellen.“

Ursache der wirtschaftlichen Schwierigkeiten sind die Branchenveränderungen, unter denen die gesamte deutsche Möbelindustrie leidet. Branchenweit gehen die Umsätze kontinuierlich zurück. „Die Nolte-Möbel GmbH & Co. KG erwirtschaftet derzeit jährlich einen Umsatz von rund 30 Millionen Euro. In den Hochzeiten der deutschen Möbelwirtschaft waren es einmal 110 Millionen Euro“, erklärt Elsäßer. Ursache der Umsatzrückgänge ist vor allem der Preisdruck durch osteuropäische Wettbewerber und auch der Trend zu Boxspringbetten.  

„Die Gesellschafter-Familie hat in den vergangenen Jahren hohe Summen in das Unternehmen investiert, um es fit zu machen für die Veränderungen“, berichtet Elsäßer. „Aber der Druck der Konsolidierung am Markt war einfach zu groß. Im Sanierungsverfahren haben wir nun weitere Instrumente an der Hand, die außerhalb einer Eigenverwaltung nicht zur Verfügung stehen. Wir werden zweigleisig vorgehen: Zum einen werden wir den begonnen Weg der Restrukturierung fortsetzen und einen Insolvenzplan erarbeiten. Zum anderen werden wir intensiv nach möglichen Investoren für das Unternehmen suchen.“

Die 210 Mitarbeiter der Nolte-Möbel GmbH & Co. KG wurden heute über das Verfahren informiert.

Nolte-Möbel ist ein Hersteller hochwertiger Schlafzimmereinrichtungen mit Hauptsitz im westfälischen Delbrück. Das Familienunternehmen besteht seit mehr als 80 Jahren und ist im Besitz der vierten Familiengeneration.

Baugruppe Gross aus St. Ingbert übernimmt insolvente HASTRABAU-WEGENER

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Die Sanierungsexperten Torsten Gutmann und Ingo Thurm von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH haben für die insolvente HASTRABAU-WEGENER GmbH & Co. KG aus Langenhagen eine Investorenlösung erreicht. Die Baugruppe Gross aus St. Ingbert im Saarland übernimmt den Standort Hannover. Der Erwerb erfolgt im Rahmen einer übertragenden Sanierung. Über 80 Arbeitsplätze, davon zehn für Auszubildende, bleiben damit erhalten. Das Unternehmen wird den traditionellen Namen HASTRABAU weiterführen und seinen Sitz am jetzigen Standort beibehalten. Der bisherige Technische Leiter, Herr Dipl.-Ing. Ibrahim Sencan, wird mit seinem Team weiterhin die bundesweiten Kunden im privaten und öffentlichen Bereich betreuen. Das neue Unternehmen firmiert künftig unter dem Namen HASTRABAU GmbH & Co. KG.

Die Baugruppe Gross ist ein bundesweit agierendes, mittelständisches Bauunternehmen mit einem umfassenden Leistungsspektrum im Hoch- und Tiefbau sowie Dienstleister auf den Gebieten Bau-, Roh- und Wertstoffe. Mit der Übernahme von HASTRABAU-WEGENER erweitert die Baugruppe Gross in Niedersachsen ihren Stammmarkt im Bereich Tief- und Gleisbau und kann so ihren Wachstumskurs weiter fortsetzen.

„Der Käufer hat im Vorfeld ein überzeugendes Konzept erarbeitet. Die Übernahme ist nicht nur für die Gläubiger, sondern auch für die Mitarbeiter die bestmögliche Lösung“, erklärt Insolvenzverwalter Gutmann. Über 80 Mitarbeiter werden übernommen. Zuletzt hatte das Unternehmen 176 Beschäftigte. Die Mehrheit der gekündigten Mitarbeiter hat bereits eine neue Anstellung gefunden. „Durch die professionelle und lösungsorientierte Zusammenarbeit mit den Insolvenzverwaltern von PLUTA konnten wir unser Unternehmenskonzept, auch im schwierigen Umfeld einer Insolvenz, in der notwendigen Schnelligkeit umsetzen“, so Geschäftsführer Philipp P. Gross.

Die Baugruppe Gross und HASTRABAU kannten sich bereits von gemeinsamen Bauvorhaben, so dass von Anbeginn die hohe notwendige Vertrauensbasis vorhanden war. Da beide Unternehmen über einen mittelständischen Hintergrund, der durch kurze Entscheidungswege sowie einer hohen Übereinstimmung in Unternehmensphilosophie und -kultur aller Beteiligten gekennzeichnet ist, verfügen, konnte die Übernahme sehr kurzfristig erfolgen. Für eine positive Zukunft sind nunmehr alle Weichen gestellt.

HASTRABAU-WEGENER musste Mitte Februar 2016 Insolvenz anmelden. Das Amtsgericht Hannover bestellte daraufhin den Rechtsanwalt und Diplom-Kaufmann Torsten Gutmann zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Gesellschaft. Verwalter der Komplementär GmbH wurde der Fachanwalt für Insolvenzrecht Ingo Thurm. Mit Beschluss vom 25. April 2016 wurde über das Vermögen des Unternehmens das Insolvenzverfahren eröffnet und Gutmann zum Insolvenzverwalter bestellt. Ebenfalls eröffnete das Amtsgericht das Insolvenzverfahren der Verwaltungsgesellschaft am 4. Mai 2016 und bestellte Thurm zum Insolvenzverwalter. Neben Gutmann und Thurm gehört Dipl.-oec. Jürgen Schendel zum PLUTA-Team.

Neue Spritzgussmaschine für Dressel + Höfner – Geschäftsbetrieb wird weiter fortgeführt

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Die Dressel + Höfner GmbH & Co. KG hat eine neue Spritzgussmaschine vom Hersteller Krauss-Maffei erhalten. Sie wurde unmittelbar nach ihrer Anlieferung installiert. Die Maschine ermöglicht das gleichzeitige Verarbeiten von unterschiedlichen Materialien zu einem Bauteil. Sie ist zudem in der Lage, ein erhöhtes Teilegewicht zu produzieren und verfügt über die neueste Softwaregeneration, welche ein noch präziseres Spritzgießen ermöglicht. Mit der Maschine werden unter anderem Türverkleidungen und Mittelkonsolen für Kraftfahrzeuge hergestellt. Mit der Anschaffung reagiert das Unternehmen auf die erhöhte Nachfrage. Für die Maschine liegen bereits eine Vielzahl von Aufträgen vor.

Die Dressel + Höfner GmbH & Co KG gehört zur Hock Gruppe, welche vergangene Woche für ihre acht Gesellschaften Insolvenzanträge gestellt hat. Für Dressel + Höfner hat das Amtsgericht Coburg den Sanierungsexperten Stephan Ammann von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
„Ich freue mich, dass es in einem ersten Schritt gelungen ist, einen nahtlosen Übergang bei den Geschäftsabläufen zu erreichen. Alle Kunden werden pünktlich beliefert. Die Finanzierung des Unternehmens ist gesichert. Die neue Spritzgussmaschine versetzt das Unternehmen zudem in die Lage auf technisch höchstem Niveau zu produzieren, wovon unsere Kunden profitieren. Wir werden für das an sich gesunde Unternehmen eine nachhaltige Lösung finden“, so Rechtsanwalt und Steuerberater Ammann.

Die international agierende Unternehmensgruppe Hock ist seit über 65 Jahren als Zulieferer für den Automobilbau und die Elektroindustrie tätig. Die Gruppe beschäftigt insgesamt rund 900 Mitarbeiter und fertigt insbesondere Teile aus Blech, Kunststoff und Metallpulverspritzguss für namhafte Kunden. In der Branche ist das Unternehmen bekannt für seine hohe Qualität und das Know-how der Mitarbeiter.

PASCHEN GmbH beantragt Eigenverwaltung – Sanierungskurs wird fortgesetzt

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Die PASCHEN GmbH mit Sitz in Wadersloh hat am vergangenen Donnerstag beim Amtsgericht Münster einen Antrag auf Eigenverwaltung gestellt. Das Amtsgericht Münster hat dem Eigenverwaltungsantrag zugestimmt. Das Unternehmen wird von den erfahrenen Insolvenz- und Sanierungsanwälten der Sozietät Dr. Ringstmeier & Kollegen, Frau Rechtsanwältin Dr. Ruth Rigol und Rechtsanwalt Dr. Stefan Homann beraten und durch das Restrukturierungsverfahren geleitet. Ferner hat das Insolvenzgericht den Sanierungsexperten und Fachanwalt für Insolvenzrecht Stefan Meyer von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH aus Münster zum vorläufigen Sachwalter bestellt.

Grund der Antragstellung sind Liquiditätsengpässe, die im Verlauf eines bereits begonnenen, überwiegend erfolgreichen Sanierungs- und Restrukturierungskurses aufgetreten sind. Nach einer ersten Insolvenz im Januar 2015 wurde die PASCHEN GmbH als Auffanggesellschaft gegründet. In der Folge haben die Investoren ihre Pläne zur Revitalisierung der Marke intensiv weiterverfolgt und rund zwei Millionen Euro zusätzlich in die Entwicklung von neuen Produkten, die Optimierung der Fertigung sowie einen neuen Marktauftritt investiert. Der Neustart nach der Erstinsolvenz wurde durch den Verlust zweier Handelspartner erschwert. Dadurch fehlten zu Beginn maßgebliche Umsatzanteile, die erst mühsam zurückgewonnen werden mussten.

Zukunftsperspektiven ermöglichen

Im Rahmen der Eigenverwaltung wird das Unternehmen den umfassenden Restrukturierungsprozess fortsetzen. Um etwa den Vertriebsbereich nachhaltig zu stärken, wird beispielsweise die Prozessoptimierung konsequent fortgesetzt. Ein weiterer wichtiger Baustein ist die Aufstellung eines soliden Finanzierungskonzeptes.

„In der Eigenverwaltung liegt die Chance das Unternehmen wieder zukunftsfähig aufzustellen und die Traditionsmarke PASCHEN zu bewahren. Wenngleich eine zweite Insolvenz innerhalb eines Jahres sehr schwierige Ausgangsvoraussetzungen schafft, geben die ersten Signale aus dem Kreis der Kunden und Verbände Anlass zur Zuversicht“, so Rechtsanwalt Stefan Meyer von PLUTA. Der Geschäftsführer Frieder Löhrer ergänzt: „Es freut mich sehr, dass alle Beteiligten den eingeschlagenen Sanierungsweg nach Kräften unterstützen. Die Geschäftsführung wird von einer starken Mitarbeiterschaft unterstützt. Der Geschäftsbetrieb wird uneingeschränkt fortgeführt. Unsere Kunden und Geschäftspartner können wie gewohnt auf die Qualität unserer Produkte vertrauen.“

Im Rahmen der Sanierung in Eigenverwaltung wird eine Insolvenzgeldvorfinanzierung in die Wege geleitet. Die Gehälter der Mitarbeiter sind damit über das sogenannte Insolvenzgeld für drei Monate gesichert. Die Mitarbeiter wurden vergangene Woche in einer ersten Betriebsversammlung über die Situation umfassend informiert. Die größte Herausforderung besteht in der Aufrechterhaltung der Liquidität. Dafür ist die Fortsetzung der Geschäftsbeziehung mit der Factoringgesellschaft von existenzieller Bedeutung.
 

Insolvenzverwalter Buehler erreicht Lösung für Galerie Hotel am Autohof Himmelkron

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Insolvenzverwalter Holger Christian Buehler von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH hat eine Nachfolgelösung für das Galerie Hotel am Autohof Himmelkron erzielt. Käufer des Erbbaurechts an dem Gebäude ist die Euro Rastpark GmbH & Co. KG aus Regensburg, die bereits im vergangenen Jahr den angrenzenden Autohof übernommen hat. Vorausgegangen waren umfangreiche Verhandlungen mit mehreren Investoren. Über den Kaufpreis haben die Parteien Stillschweigen vereinbart.

„Der fortdauernde Einsatz hat sich ausgezahlt. Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, die optimale Lösung zu erzielen. Durch den Verkauf sind die Gebäude auf dem Areal nun in einer Hand, was ein Gesamtkonzept ermöglicht“, so Dipl.-Wirtschaftsjurist (FH) Buehler.

Im Rahmen des Gesamtkonzepts wird die Euro Rastpark das Hotel eng an den Autohof anbinden und so die Synergien zwischen Hotel und Autohof nutzen. Eine Etage des dreigeschossigen Hotels soll möglicherweise in ein sogenanntes Boardinghouse umgewandelt werden. Diese Art des Beherbergungsbetriebs wendet sich zumeist an Nutzer, die ein Zimmer für einige Wochen benötigen. Die Zimmer der beiden weiteren Etagen werden modernisiert, um ein attraktives Übernachtungsangebot zu bieten.

Die Hotel-Gesellschaft Himmelkron KG musste 2013 Insolvenz anmelden. Das Amtsgericht Bayreuth bestimmte den Sanierungsexperten Buehler zum Insolvenzverwalter.


Keine Betriebsfortführung bei SCHUSTER-Karton – Betrieb läuft bis Ende August

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Die Feinpappenwerk Gebr. Schuster GmbH & Co. KG muss ihren Geschäftsbetrieb zum 31. August 2016 einstellen. Die 115 Mitarbeiter wurden gestern Nachmittag im Rahmen einer Betriebsversammlung über die Schließung informiert. Das Amtsgericht München eröffnete mit Beschluss vom 31. Mai 2016 das Insolvenzverfahren und bestellte Stephan Ammann von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zum Insolvenzverwalter. Im April hatte das Unternehmen Insolvenz angemeldet, Rechtsanwalt Ammann war seither vorläufiger Insolvenzverwalter der Gesellschaft, die auch unter dem Namen SCHUSTER-Karton bekannt ist.

In den vergangenen Wochen hielt der Verwalter gemeinsam mit seinem Team den Geschäftsbetrieb aufrecht und führte zugleich einen Investorenprozess durch. Trotz zahlreicher Gespräche gab es jedoch keinen Käufer für das Unternehmen, so dass die Betriebsstilllegung unvermeidlich war. Aufgrund des erheblichen Investitionsrückstaus der vergangenen Jahre ist ein dauerhafter wirtschaftlicher Betrieb des Unternehmens nicht möglich.

Mit dem Betriebsrat wurden ein Interessenausgleich sowie ein Sozialplan abgeschlossen. Dieser sieht für alle Mitarbeiter eine Abfindung vor.

Der Betrieb wird bis Ende August aufrechterhalten. SCHUSTER-Karton plant, sämtliche bestehende Aufträge abzuarbeiten, sodass für die Kunden eine Ausproduktion garantiert ist. Auch neue Aufträge werden noch entgegengenommen, da die Bearbeitungszeit im Schnitt lediglich zehn Tage beträgt.

Das Feinpappenwerk fertigt aus Altpapier hochwertigen Karton. SCHUSTER-Karton wird unter anderem eingesetzt für den direkten Kontakt mit Lebensmitteln, zur Produktion von Schachteln und Briefumschlägen, für die Verwendung in der Textilindustrie sowie für High-End-Applikationen in der Elektrogeräteindustrie.

Geschäftsbetrieb des Indoorspielplatzes Dessolino wird fortgeführt

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Mit Beschluss vom 1. Juni 2016 hat das Amtsgericht Dessau-Roßlau das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Betreibers des Indoorspielplatzes Dessolino eröffnet. Zum Insolvenzverwalter bestellte das Gericht den Sanierungsexperten Dr. Stephan Thiemann von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH.

Dr. Thiemann hat entschieden, dass der Geschäftsbetrieb des Indoorspielplatzes weiter fortgeführt wird. Die bisherigen Öffnungszeiten und Angebote werden ebenfalls beibehalten. Der Insolvenzverwalter strebt vorrangig den Erhalt des Indoorspielplatzes auf dem denkmalgeschützten Brauereigelände durch Übertragung auf einen neuen Betreiber an. Dazu werden in den kommenden Wochen intensive Gespräche mit verschiedenen Interessenten geführt.

Erfolgreiche PLUTA-Konferenz zum internationalen Insolvenzrecht in Bremen

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Am 31. Mai 2016 fand in Bremen eine Vortragsveranstaltung der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zum internationalen Insolvenzrecht statt. Im Großen Saal des altehrwürdigen Haus Schütting, dem Haus der Handelskammer Bremen, informierten die PLUTA-Experten Dr. Christian Kaufmann, Ivo-Meinert Willrodt, Dr. Joaquim Sarrate und Prof. Alessandro P. Scarso über Neuerungen im europäischen Insolvenzrecht. Neben Insolvenzrichtern und Rechtspflegern waren auch Insolvenzverwalter, Berater und Vertreter von Banken Gäste der Veranstaltung.

Dr. Christian Kaufmann, Geschäftsführer der PLUTA Rechtsanwalts GmbH und Leiter der PLUTA-Niederlassungen in Bremen und Oldenburg, erläuterte, welche konkreten Auswirkungen die Änderungen im europäischen Insolvenzrecht für Unternehmen sowie deren Gläubiger haben.

Hintergrund ist die Neufassung der EuInsVO, die vor knapp einem Jahr im Juni 2015 in Kraft getreten ist und die bisher geltende Fassung ersetzt. Die Neufassung, die neben einer Einschränkung des sogenannten forum shopping zahlreiche weitere Änderungen gebracht hat, wird auf Insolvenzverfahren Anwendung finden, die nach dem 26. Juni 2017 eröffnet werden. Bis dahin gilt das alte Recht weiter.

Kaufmann erklärte: „Eine Verlegung des COMI (centre of main interest), also des Mittelpunkts der hauptsächlichen Interessen, in einen anderen Staat, um das dort geltende Insolvenzrecht zu nutzen (forum shopping), bleibt auch nach der Reform weiterhin möglich. Allerdings erfordert eine derartige Verlegung des COMI gegebenenfalls eine ausdrückliche Unterrichtung der Gläubiger, wenn sichergestellt werden soll, dass die Verlegung des COMI auch wirkt.“ Eine Sitzverlegung bei einer Gesellschaft allein ist regelmäßig nicht ausreichend. „Jedenfalls eine Sitzverlegung in den letzten 3 Monaten vor dem Insolvenzantrag ist nunmehr in jedem Fall unbeachtlich; insoweit wurde eine Sperrfrist eingeführt. Für Selbständige und Verbraucher wurde ebenfalls eine Sperrfrist eingeführt, die  3 bzw. 6 Monate beträgt.“

Weiterhin möglich bleibt eine Restrukturierung im Rahmen eines scheme of arrangement nach englischem Recht, wenn das Unternehmen einen hinreichenden Bezug (sufficient connection) zu Großbritannien hat. „Die britischen schemes of arrangement unterfallen auch nach der Neufassung nicht der EuInsVO, da sie von den Briten bewusst nicht in den Anhang A zur EuInsVO aufgenommen worden sind.“

Für Gläubiger eines Unternehmens, das seinen COMI in einen anderen Staat verlegt hat, wird die Beantragung eines Sekundärinsolvenzverfahrens, also eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen dieses Unternehmens in dem Staat der Gläubiger, erschwert. Damit soll das Blockadepotenzial lokaler Gläubiger reduziert werden.

Kooperationspflichten im Insolvenzverfahren

Ivo-Meinert Willrodt, Prokurist der PLUTA Rechtsanwalts GmbH und Leiter der PLUTA-Niederlassung in Regensburg, referierte über die Kooperationspflichten zwischen den Beteiligten im Insolvenzverfahren, namentlich den Insolvenzgerichten untereinander, den Verwaltern untereinander und zwischen Verwaltern und Gerichten.

Willrodt, bei PLUTA zudem verantwortlich für das internationale Geschäft und die Zusammenarbeit mit dem internationalen Netzwerk BTG Global Advisory, erklärte: „In Zukunft wird es in grenzüberschreitenden Insolvenzverfahren mehr Kommunikation, insbesondere auch zwischen den Gerichten, geben“. Im angloamerikanischen Bereich ist dies heute schon gängige Praxis. „Der amerikanische oder englische Richter ruft seinen ausländischen Kollegen an, wenn es ein Problem gibt. Dies wird auch auf deutsche Gerichte zukommen.“

Die Neufassung der EuInsVO verpflichtet nämlich künftig auch die Gerichte zur Kooperation untereinander. In der  bisherigen EuInsVO waren Kooperationspflichten nur für die Insolvenzverwalter – also den Insolvenzverwalter des Hauptinsolvenzverfahrens am Sitz des COMI und der Verwalter der Sekundärinsolvenzverfahren – gesetzlich normiert.

Die Neuregelungen basieren auf den Global Principles for Cooperation in International Insolvency Cases sowie den EU Cross-Boarder Insolvency Court-to-Court Cooperation Principles and Guidelines, bei denen es sich nicht um gesetzliche Regelungen handelt, sondern um Empfehlungen zum Umgang der Gerichte miteinander. Willrodt erläuterte anhand von Praxisfällen, was hiernach erlaubt ist, und was nicht.

Durchsetzung von Vermögenswerten in Spanien und Italien

Nach einem jeweils kurzen Überblick über das jeweilige nationale Insolvenzrecht gaben Dr. Joaquim Sarrate, Geschäftsführer der PLUTA Rechtsanwalts GmbH und Leiter der PLUTA-Niederlassung in Barcelona, sowie Prof. Alessandro P. Scarso, Leiter der PLUTA-Niederlassung in Mailand, Praxistipps zur Verwertung von Vermögenswerten in Spanien bzw. Italien, insbesondere hinsichtlich der Verwertung von Immobilien und Beteiligungen sowie zur Durchsetzung von Forderungen.

Bei der Verwertung von Beteiligungen eines Unternehmens in Spanien sei zunächst erforderlich, zu ermitteln, wie hoch die Beteiligung ist und wer die anderen Gesellschafter sind. „Daher ist es wichtig, das Gesellschafterbuch zu verlangen, weil die Gesellschafter nicht im Handelsregister eingetragen sind, ihnen aber oft ein Vorkaufsrecht zusteht“. Das Gesellschafterbuch müsse man beim Geschäftsführer anfordern. „Wichtig zu wissen ist, dass die Geschäftsführertätigkeit unter Umständen auch durch das insolvente deutsche Unternehmen ausgeübt wird. In Spanien können nämlich auch juristische Personen Geschäftsführer einer Gesellschaft sein“, erläuterte Sarrate weiter. Für die deutsche Gesellschaft können dadurch Haftungsrisiken bestehen.

Bei der Sicherung von Grundstücken sei insbesondere eine schnelle Eintragung des Insolvenzverfahrens im Grundbuch zu veranlassen „Erforderlich ist hierfür eine gute Kommunikation mit den Registerbeamten. Diese gelingt aber nur, wenn sie jemanden vor Ort in Spanien haben, der das übernimmt“, so Sarrate. Bei Miteigentumsanteilen sei häufig die Auflösung der Miteigentümergemeinschaft erforderlich. Sarrate erläuterte, wie dies nach spanischem Recht erfolgt.

Sarrate wies daraufhin, dass bei der Durchsetzung von Forderungen zunächst wie in Deutschland das außergerichtliche und das gerichtliche Verfahren zu unterscheiden seien. Hilfreich sei stets zunächst eine Bonitätsprüfung. „Als besonders vorteilhaft erweist sich das Servicio de Indices. Hierbei handelt es sich um eine Registeranfrage, welche Auskunft über sämtliche Eigentumsrechte des Schuldners an Immobilien in Spanien gibt“, so Sarrate. Hilfreich bei der Durchsetzung von Forderungen sei auch das sog. Burofax. „Hiermit wird nicht nur wie beim Einschreiben die Zustellung beweissicher dokumentiert, sondern auch der Inhalt des Schreibens.“ Bei der gerichtlichen Durchsetzung sei zu beachten, dass anders als im deutschen Recht eine Vollstreckungsklage zu erheben sei. „In diesem Rahmen sind dem Richter die bekannten Vermögenswerte des Schuldners zu nennen. Darüber hinaus kann aber auch die gerichtliche Ermittlung von Vermögenswerten beantragt werden“, so Sarrate weiter.

In seinem kurzen Überblick über das spanische Insolvenzrecht hob Sarrate die Möglichkeit der Bestellung einer juristischen Person zum Insolvenzverwalter hervor – ein Thema, das zuletzt kontrovers in Deutschland diskutiert worden ist. Unlängst hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Praxis in Deutschland, ausschließlich natürliche Personen zu Insolvenzverwaltern zu bestellen, bestätigt. Sarrate wies ferner auf die Konzentration bei den Insolvenzgerichten in Spanien hin. Auch in Deutschland wird immer wieder die Konzentration der Insolvenzgerichte gefordert, was jedoch in manchen Bundesländern an deren Widerstand scheitere.

Besonderheiten in Italien

In seiner Einführung in das italienische Insolvenzrecht hob Prof. Alessandro P. Scarso die Schwierigkeiten hervor, die durch das Fehlen einer expliziten Insolvenzantragspflicht für die Sanierung von Unternehmen bestünden. „Insolvenzverschleppung ist in Italien mehr noch als in Deutschland an der Tagesordnung. Oft vergehen mehrere Jahre, bis es zur Insolvenzantragstellung kommt.“

Scarso stellte weiter die verschiedenen Formen von vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahren in Italien dar. Über die Notwendigkeit der Einführung eines derartigen Verfahrens wurde in Deutschland lange Zeit diskutiert. Angesichts der zu erwartenden Vorgaben aus Brüssel wird es ein solches Verfahren in absehbarer Zeit auch in Deutschland geben. In welcher Form genau ist derzeit Gegenstand eines intensiven wissenschaftlichen Diskurses.

Interessant sei, so Scarso, dass unter bestimmten Voraussetzungen Investoren, die sich im Rahmen eines solchen vorinsolvenzlichen Sanierungsverfahrens in Italien an dem Unternehmen beteiligen wollten, bis zu 80 % der gegebenen Gelder in einem späteren Anschlusskonkurs, also wenn die Sanierung später fehlschlägt, vorrangig zurückerhielten. „Dies steigert die Bereitschaft für Investoren, bei kriselnden Unternehmen einzusteigen“, so Scarso weiter.

Im Hinblick auf die Durchsetzung von Forderungen wies Scarso daraufhin, dass anders als nach deutschen Recht es keiner besonderen Maßnahmen zur Verjährungsunterbrechung bedürfe. „Ausreichend ist ein formelles Schreiben, in dem der Gläubiger sein Recht erwähnt und unter anderem mitteilt, dass das Schreiben die Verjährung unterbricht.“ Zum Abschluss ging Scarso noch auf die Besonderheiten der Anerkennung von Eigentumsvorbehalten in Italien ein.

 

 

PLUTA-Sanierungsexperte Kahnt ist vorläufiger Insolvenzverwalter der Gellertstadt Bäckerei

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Das Amtsgericht Chemnitz hat mit Beschluss vom 20. Juni 2016 Stefan Kahnt von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH zum vorläufigen Insolvenzverwalter der Gellertstadt Bäckerei GmbH bestellt.

Die Bäckerei mit Sitz in Hainichen beschäftigt über 130 Mitarbeiter und betreibt insgesamt 28 Filialen in Sachsen und Thüringen. Gemeinsam mit seinem Team konnte sich Kahnt einen ersten Überblick über die Lage der Bäckerei verschaffen. Der PLUTA-Anwalt sagt: „Der Geschäftsbetrieb wird an allen Standorten vollumfänglich fortgeführt. Die Kunden können weiter einkaufen und auf die bewährt hohe Qualität der Backwaren vertrauen.“ Ziel der Insolvenzverwaltung ist es, dem Traditionsunternehmen eine Zukunftsperspektive zu ermöglichen.

Der vorläufige Insolvenzverwalter Kahnt leitete bereits eine Insolvenzgeldvorfinanzierung in die Wege. Das sogenannte Insolvenzgeld sichert die Löhne und Gehälter der Beschäftigten für die Dauer von drei Monaten. Die Bäckerei beschäftigt derzeit über 130 Mitarbeiter.

Das Unternehmen ist ein traditioneller Backwarenhersteller aus der Gellertstadt Hainichen. Seit mehr als 50 Jahren setzen die Bäcker ihr handwerkliches Können ein, um Backwaren unter Verwendung hochwertiger Rohstoffe für die Kunden zu produzieren. Die Gellertstadt Bäckerei wird vom Dresdner Rechtsanwalt Thomas Mulansky von der Zwade Mulansky Rechtsanwälte GmbH beraten.

Die Bäckerei betreibt insgesamt 28 Filialen in folgenden 21 Ortschaften: Hainichen, Altenberg, Bannewitz, Bürgel, Chemnitz, Dresden, Eisenberg, Gera, Geringswalde, Glashütte, Jena, Lauchhammer, Leipzig, Limbach-Oberfrohna, Magdala, Meißen, Mittweida, Oederan, Radebeul, Stadtroda und Waldheim.

Sanierungsexperten sehen gute Zukunftschancen für die Hock Gruppe

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Die zuständigen Amtsgerichte haben mit Beschluss vom 1. Juli die Insolvenzverfahren der Gesellschaften der Hock Gruppe planmäßig eröffnet. Die Insolvenzverwalter führen den Geschäftsbetrieb der sechs operativ tätigen Hock-Gesellschaften in vollem Umfang weiter und sehen gute Perspektiven für den Automobil- und Elektroindustrie-Zulieferer. Zugleich setzen die Sanierungsexperten Michael Pluta, Dr. Stephan Thiemann, Stephan Ammann und Florian Schiller von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH sowie Dr. Jan Markus Plathner von Brinkmann & Partner die Restrukturierung der Hock Gesellschaften fort und führen derzeit aussichtsreiche Investorengespräche. Zur Koordinierung des M&A-Prozesses haben die Verwalter das Team von hww um Fachmann Burkhard Jung beauftragt. Ziel der Insolvenzverwalter ist es, eine nachhaltige Lösung für alle Gesellschaften und die Mitarbeiter zu erzielen.

Die Finanzierung der Unternehmen ist gesichert. Trotz der laufenden Verfahren gelang es den Verwaltern und ihren Teams, nahezu alle wichtigen Kunden zu halten. Alle Kunden werden pünktlich beliefert. Angesichts der Auftragslage und der Unterstützung durch die Lieferanten und die Kunden mussten keine Kündigungen ausgesprochen werden. Einzelne Gesellschaften stellen derzeit sogar gezielt Mitarbeiter ein.

Der Sanierungsexperte Michael Pluta von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH wurde zum Insolvenzverwalter der Hock Holding GmbH & Co. KG mit Sitz in Stuttgart bestellt. Dr. Stephan Thiemann von PLUTA ist Insolvenzverwalter der Hock Sachsen GmbH sowie der Werkzeugbau Weigel GmbH aus Grünhain-Beierfeld in Sachsen. Bei der Dressel + Höfner GmbH & Co. KG aus Neustadt in Oberfranken wurde PLUTA-Anwalt Stephan Ammann zum Insolvenzverwalter bestellt. Insolvenzverwalter der Hock GmbH in Schönwald im Schwarzwald ist Florian Schiller von PLUTA. Bei der b.s.u. biebertaler stanz- und umformtechnik GmbH aus dem hessischen Biebertal ist Dr. Jan Markus Plathner von Brinkmann & Partner als Insolvenzverwalter tätig. Des Weiteren wurden die Insolvenzverfahren für die beiden Verwaltungsgesellschaften eröffnet.

Anfang Mai musste die Hock Gruppe für acht Gesellschaften Insolvenzanträge stellen. Die Zuliefer-Gruppe für die Automobil- und Elektroindustrie beschäftigt aktuell über 800 Mitarbeiter an fünf Standorten in Deutschland und einem Standort in Rumänien. Die ausländische Gesellschaft ist nicht von der Insolvenz betroffen.

Seit über 65 Jahren ist die international agierende Unternehmensgruppe ein Zulieferer für den Automobilbau und die Elektroindustrie. Die Hock Gruppe fertigt insbesondere Teile aus Blech, Kunststoff und Metallpulverspritzguss für namhafte Kunden. In der Branche ist das Unternehmen bekannt für seine hohe Qualität und das Know-how.

Sanierungsexperte Ivo-Meinert Willrodt erzielt Investorenlösung für GABO:mi

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Ivo-Meinert Willrodt von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH hat eine Nachfolgelösung für die GABO:mi Gesellschaft für Ablauforganisation :milliarium mbH & Co. KG erzielt. Mit Wirkung zum 1. Juli 2016 übernimmt die französische ARTTIC S.A.S. das Unternehmen im Wege einer übertragenden Sanierung. ARTTIC ist ein Mitbewerber, so dass sich durch die Investorenlösung auch Synergieeffekte realisieren lassen. Durch die Übernahme können alle 21 Arbeitsplätze gesichert werden.

In den vergangenen Monaten führte Willrodt mit seinem Team die Gesellschaft fort. GABO:mi ist auf das Management von EU-geförderten Verbundforschungsprojekten spezialisiert. Im Auftrag des jeweiligen Forschungsprojekts unterstützt GABO:mi als Projektmanagement-Partner die Antragstellung, die Vertragsverhandlungen, die Finanzverwaltung, die Berichterstattung an die Europäische Kommission sowie die Öffentlichkeitsarbeit. Die Gesellschaft ist in diesem Bereich in Deutschland Marktführer. Sie betreute bislang 39 Forschungsprojekte mit Fördervolumina in Höhe von insgesamt rund 300 Millionen Euro.

„Ich freue mich, dass wir eine tragfähige Zukunftslösung realisieren konnten. Die Verhandlungen waren ausgesprochen komplex, da neben nationalen Institutionen auch auf europäischer Ebene verhandelt werden musste. Mein Dank gilt allen Mitarbeitern, die in dieser herausfordernden Übergangsphase dem Unternehmen die Treue gehalten haben. Alle Beteiligten haben an einem Strang gezogen“, so der PLUTA-Experte Willrodt.

GABO:mi hatte Ende April beim Amtsgericht München Insolvenzantrag gestellt. Mit Beschluss vom heutigen Tage wurde das Insolvenzverfahren über das Unternehmen eröffnet.

PLUTA jetzt mit Netzwerkpartner in Südafrika

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Die PLUTA Rechtsanwalts GmbH verfügt mit Matuson & Associates nunmehr über einen kompetenten Partner in Südafrika. Mit eigenen ausländischen Niederlassungen in Italien, Spanien und Polen und der Zusammenarbeit innerhalb des BTG Global Advisory Netzwerks ist PLUTA seit vielen Jahren grenzüberschreitend tätig. Neben Europa, Amerika, Asien und Australien hat PLUTA jetzt auch einen BTG-Partner auf dem afrikanischen Kontinent rund um die Themen Insolvenzverwaltung, Sanierung und Restrukturierung. Unternehmen, die eine Interessenvertretung in Südafrika suchen, haben damit einen Ansprechpartner vor Ort und profitieren von der reibungslosen Zusammenarbeit des länderübergreifenden Netzwerks. Der Hauptsitz der Kanzlei Matuson & Associates befindet sich im südafrikanischen Johannesburg.

Die Gesellschaft wurde 2009 gegründet und gehört zu den bedeutendsten südafrikanischen Spezialisten auf dem Gebiet der Sanierung und Restrukturierung. Vor allem in den Bereichen Einzelhandel und Automotive sowie auf dem Immobilien- und Rohstoffsektor kann Matuson & Associates auf zahlreiche erfolgreiche Fälle zurückblicken. Insgesamt schließt sich mit der Kanzlei das neunte Mitglied dem internationalen Netzwerk BTG Global Advisory an.


Insolvenzverwalter Möllen verkauft Tanklager der Viktoriagruppe in Krailling

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Insolvenzverwalter Mirko Möllen von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH konnte trotz schwieriger Bedingungen das Tanklager der Viktoriagruppe in Krailling verkaufen. Erwerberin ist die neu gegründete Krailling Oils Development GmbH mit Sitz in Pullach. Über den Kaufpreis haben die Parteien Stillschweigen vereinbart. Der Kaufvertrag beinhaltet ein befristetes Rücktrittsrecht, welches dem Insolvenzverwalter ermöglicht, unter bestimmten Voraussetzungen sogar noch bessere Konditionen zu realisieren.

Anfang Februar 2015 hatte das Amtsgericht Weilheim in Oberbayern das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Viktoriagruppe Aktiengesellschaft eröffnet und Rechtsanwalt Mirko Möllen zum Insolvenzverwalter bestellt. Die Viktoriagruppe Aktiengesellschaft ist Eigentümerin eines Tanklagers zwischen Krailling und Germering. Das Unternehmen lagert dort u.a. Erdöl für den tschechischen Staat.

Die Krailling Oils Development GmbH hat sich vertraglich dazu verpflichtet, das gelagerte Erdöl an die Tschechische Republik auszuliefern. Details über den Abtransport haben die Käuferin und die Tschechische Republik vereinbart. Der Insolvenzverwalter hat sich jedoch etwaige Ansprüche am auszulagernden Erdöl vorbehalten. Die Eigentumsfrage am Erdöl ist weiter streitig und bleibt von der Auslagerung unberührt.

Die Krailling Oils Development GmbH gehört einem tschechischen Unternehmer aus der Ölbranche, der über eine andere Gesellschaft bereits das Tanklager der Viktoriagruppe in Chlumec in Tschechien vom Insolvenzverwalter erworben hat.

Insolvenzverwalter Mirko Möllen erklärt: „Mit dem abgeschlossenen Kaufvertrag haben wir unter schwierigsten Rahmenbedingungen eine sehr gute Lösung und einen wichtigen Schritt im laufenden Insolvenzverfahren erzielt. Jetzt gilt es, den Kaufvertrag noch bis zur endgültigen Eigentumsübertragung auf den Käufer umzusetzen.“

Sanierungsexperte Pluta verkauft Wäscherei Tetkov

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Insolvenzverwalter Michael Pluta von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH hat mit Wirkung zum 1. Juli 2016 den Geschäftsbetrieb der Wäscherei Tetkov an die neu gegründete Wäscherei Oberschwaben GmbH verkauft. Alle 28 Mitarbeiter wurden vom Erwerber übernommen.

Im August 2015 musste die traditionsreiche Wäscherei aus Bad Buchau in Oberschwaben Insolvenz anmelden. Das Amtsgericht Ravensburg eröffnete Anfang Oktober 2015 das Insolvenzverfahren und bestellte Pluta zum Insolvenzverwalter. Seither führte der Sanierungsexperte den Geschäftbetrieb erfolgreich fort und erzielte knapp ein Jahr nach dem Insolvenzantrag eine Investorenlösung für die Wäscherei. Unterstützt wurde Pluta in dieser Zeit von Dipl.-Kaufmann Andreas Hummel.

Ursache für den Insolvenzantrag waren defizitäre Geschäftsjahre von 2010 bis 2014, eine angehäufte Schuldenlast sowie eine ungelöste Nachfolgeregelung. Vor der Insolvenz hatte der Betrieb allerdings wichtige Verbesserungsprozesse eingeleitet, auf die das PLUTA-Team aufsetzen konnte. Die Sanierungsexperten konnten den Geschäftsbetrieb vollumfänglich aufrechterhalten und die Industriewäscherei profitabel weiter führen.

Das 1957 gegründete mittelständische Unternehmen wäscht für die Kunden täglich mehrere Tonnen Wäsche. Neueste technologische Verfahren und Maschinen ermöglichen eine optimale, umweltverträgliche und effiziente Reinigung der Textilien. Zu den Kunden zählen Unternehmen aus der Hotellerie und Gastronomie sowie Senioren- und Pflegeeinrichtungen und Industriebetriebe mit Berufsbekleidung. Sämtliche Kundenaufträge werden nun von der Wäscherei Oberschwaben GmbH übernommen.

Insolvenzverwalter Pluta erklärt: „Dieses Verfahren ist ein gutes Beispiel, dass eine Insolvenz keinesfalls das Ende eines Unternehmens bedeuten muss. Für den Betrieb und die Mitarbeiter konnten wir einen Neuanfang ermöglichen. Die Investorenlösung ist für alle Beteiligten das optimale Ergebnis. Auch die Gläubiger können sich freuen, da sie mit einer überdurchschnittlich hohen Quote rechnen können.“

Aussichtsreiche Investorengespräche bei pbp Preissinger

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Die pbp Preissinger GmbH & Co. KG kann ihre Sanierung im Rahmen der Eigenverwaltung planmäßig fortsetzen. Das Amtsgericht Bamberg hat den Antrag des Unternehmens vom April auf Eigenverwaltung bestätigt und das Hauptverfahren am 1. Juli 2016 eröffnet. Das 1985 gegründete Unternehmen ist Spezialist und Komplettanbieter für Stromschienensysteme. Zum Kundenstamm zählen große Industriekonzerne aus Europa, Amerika und Asien.

Im Rahmen der Eigenverwaltung setzt das Unternehmen gemeinsam mit dem erfahrenen Sanierungsexperten Peter Roeger von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH sowie dem Restrukturierungsmanager Markus Urrutia von der CONSABIS GmbH einen umfassenden Restrukturierungsprozess um. Zu den Maßnahmen zählen Prozessoptimierungen, die Stärkung des Vertriebs sowie Kosteneinsparungen und Bestandsreduzierung. Sachwalter ist Rechtsanwalt Robert Wartenberg von Raab & Kollegen Rechtsanwälte, der das Verfahren überwacht.

„Der Geschäftsbetrieb läuft gut. Unsere Kunden und Geschäftspartner halten uns die Treue. Daher können wir in dem laufenden Verfahren optimistisch in die Zukunft blicken“, erklärt Geschäftsführer Stefan Preissinger.

In den vergangenen Monaten konnte pbp Preissinger bestehende Aufträge sichern und neue Projektierungsaufträge gewinnen. Zudem gelang es dem Unternehmen, alle wichtigen Kunden zu halten. Angesichts dieser erfreulichen Entwicklung mussten auch keine Kündigungen ausgesprochen werden.

Derweil hat das Unternehmen einen Investorenprozess in die Wege geleitet. „Wir führen aussichtsreiche Gespräche mit mehreren Interessenten. Unser Ziel ist eine nachhaltige Lösung für das Unternehmen und die Mitarbeiter unter anderem durch weiteren Ausbau der Marktposition und strategischer Vervollständigung des angebotenen Leistungsprofils“, so Markus Urrutia von CONSABIS. Begleitet wird der M&A-Prozess von den Spezialisten von Concentro.

Sanierungsexperte Thurm verkauft Autohändler aus Bad Salzdetfurth an Feddersen Automobile Service

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Insolvenzverwalter Ingo Thurm von der PLUTA Rechtsanwalts GmbH hat den Geschäftsbetrieb der Wiegand Automobile GmbH aus Bad Salzdetfurth veräußert. Die Feddersen Automobile Service GmbH übernimmt mit Wirkung zum 1. August 2016 den Geschäftsbetrieb des Gebrauchtwagenhändlers. Damit bleiben die Arbeitsplätze von 27 Mitarbeitern, darunter vier Auszubildenden, erhalten.

Die 2005 gegründete Wiegand Automobile GmbH musste im April 2016 aufgrund von Liquiditätsschwierigkeiten Insolvenz anmelden. Das Amtsgericht Hildesheim ordnete daraufhin die vorläufige Verwaltung an und bestellte Ingo Thurm zum vorläufigen Insolvenzverwalter. Am 1. Juli 2016 wurde nun das Insolvenzverfahren eröffnet und Rechtsanwalt Thurm zum Insolvenzverwalter bestellt.

Auch nach dem Insolvenzantrag wurde der Betrieb vollumfänglich aufrechterhalten. Vorhandene Aufträge wurden abgearbeitet und neue Aufträge gewonnen. Zugleich führte Thurm einen Investorenprozess durch. Seit Verfahrenseröffnung führt der PLUTA-Sanierungsexperte den Geschäftsbetrieb. Ab August übernimmt dann die neu gegründete Feddersen Automobile Service GmbH den Handel mit Kraftfahrzeugen und den Betrieb der Reparaturwerkstatt. Feddersen hat zugleich auch das Betriebsgrundstück erworben, das nicht zum Vermögen des insolventen Unternehmens gehörte. Die Feddersen Automobile Gruppe betreibt bereits in Gronau seit 1988 und in Alfeld seit 2002 mit 63 Mitarbeitern den Vertrieb für Volkswagen PKW sowie Nutzfahrzeuge und Service für Audi und Skoda. Auch der Standort Bad Salzdetfurth wird zukünftig ein Volkswagen Standort bleiben.

Wiegand Automobile war spezialisiert auf Fahrzeuge der Marke Volkswagen und war Servicepartner für PKW und Nutzfahrzeuge dieser Marke. Hervorzuheben ist das konstruktive Verhalten von Volkswagen im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses.

Ingo Thurm erklärt: „Die intensiven Verhandlungen der vergangenen Wochen haben sich ausgezahlt. Mit der Investorenlösung erreichen wir die beste Lösung für den Autohändler.“

PLUTA-Gesellschaft in Spanien ist Insolvenzverwalter der Grupo Inmobiliario Alvi Corp

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Die PLUTA Abogados y Administradores Concursales, S.L.P. wurde im Juni vom Handelsgericht Nr. 6 in Madrid zum Insolvenzverwalter der Grupo Inmobiliario Alvi Corp, S.L. und deren zwei Tochtergesellschaften ernannt.

In Spanien können Rechtsanwaltsgesellschaften als Insolvenzverwalter bestellt werden, was in Deutschland bislang nicht möglich ist. Áticus Ocaña, der PLUTA-Geschäftsführer in Madrid, übernimmt die Bearbeitung der Verfahren.

Die Vermögenswerte der Grupo Inmobiliario Alvi Corp mit Sitz in Madrid belaufen sich nach Unternehmensangaben auf rund 50 Millionen Euro. Die Unternehmensgruppe gehört damit zu den drei Gesellschaften mit den höchsten Vermögenswerten, die im ersten Halbjahr 2016 ein Insolvenzverfahren in der Region Madrid beantragt haben.

Die Grupo Inmobiliario Alvi Corp ist eine Holdinggesellschaft, die auf die Beteiligung an anderen Unternehmen der Immobilienbranche spezialisiert ist. Die Gruppe hat insgesamt neun Tochtergesellschaften.

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